Recht auf Betreuung
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         Betreuung als Chance
        Regina Geller
     Vorsorge
Weshalb “rechtliche Betreuung” wichtig ist.
Qualifizierte rechtliche Betreuung eröffnet Chancen!
Der gesunde Mensch wird sein Leben nach seinen Vorstellungen und Wünschen, mehr oder weniger befriedigend, gestalten.

Der Mensch, der sich aufgrund einer psychischen Erkrankung, fortgeschrittenen Alters oder in subjektiv aussichtslos erscheinender Krisenzeit befindet, kann in der Regel nicht umfassend für sich selbst Sorge tragen. In seiner Not erlebt er existentielle Einschränkungen.

Das Betreuungsrecht bietet hier die Chance, Kompetenzen von Fachleuten in Anspruch nehmen zu können und defizitäre Bereiche auszugleichen. So erhält der Betroffene in einer Krisenzeit eine verlässliche und professionelle Unterstützung zur Seite gestellt.

 
BerufsbetreuerInnen sind Netzwerker
Sie kennen die Hilfesysteme regional und überregional, haben Kontakte zu den entsprechenden Schlüsselstellen.
Sie kennen und arbeiten zusammen mit Sozialdiensten, Ärzten, Ämtern, Institutionen und privaten Anbietern von Hilfsleistungen. So kann passgenau das Notwendige zum Wohle des Betroffenen aktiviert werden.

BetreuerInnen kennen die Gesetzgebung und werden sich nicht scheuen, das gute Recht auf Hilfe für den Betroffenen einzufordern, z.B. zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder ein “persönliches Budget”.
Wenn es um die Rechte ihrer Klienten geht, sind sie im positiven Sinne streitbare Menschen!
Und sofern es dem Wohle des Klienten dient, wird es ihr Bestreben sein, die Angehörigen eng mit einzubeziehen.

BerufsbetreuerInnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).
Das schafft Vertrauen, neuen Lebensmut und eine Perspektive.
Wie wird eine Betreuung eingerichtet
Mehrheitlich wird die Betreuungsbehörde nach Hinweisen von Dritten, z.B. Nachbarn, Angehörigen, Ärzten oder Sozialdiensten tätig: “Der Herr X geht nicht mehr auf die Straße. Er ist immer so traurig. Es ist keiner da, der nachschaut, ob er noch genug zu essen hat...” etc..

Ein Mitarbeiter wird Herrn X aufsuchen, gegebenenfalls einen Sozial- oder Bedarfsbericht erstellen und das Amtsgericht in Kenntnis setzen. Das Betreuungsgericht und ein medizinischer Gutachter hören Herrn X - in der Regel in seinem normalen privaten Umfeld - persönlich an. Erst dann wird, wenn der Bedarf festgestellt wird, eine Betreuung per Gerichtsbeschluss eingerichtet.

Es ist aber auch möglich, selbst auf seinen Hilfebedarf aufmerksam zu machen. Zwei meiner Klienten haben ihr gutes Recht auf Betreuung selbst eingefordert, und sind zum Gericht gegangen: “Ich komme nicht mehr klar, mir wächst alles über den Kopf, ich brauche Hilfe”. Diesen Weg zu gehen gelingt leider bisher noch den wenigsten der tatsächlich Hilfebedürftigen. Sie sind auf die Aufmerksamkeit ihrer Mitmenschen angewiesen.
Das können Betreute von ihrem Betreuer/ ihrer Betreuerin erwarten
  Professionelle Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Rechte und 
  Ansprüche in den vom Gericht angeordneten Aufgabenbereichen
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Absicherung ihres Lebensunterhalts
list_sm
  Eine die Autonomie wahrende Betreuungsführung
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  Persönlicher Kontakt, nach Wunsch auch in der häuslichen Umgebung
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  Dokumentation der Betreuungsführung und Rechnungsprüfung durch das
  zuständige Amtsgericht
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Qualitätssicherung durch regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen
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Reg_Leiste20mm1
Reg_Leiste20mmX1
Weshalb “rechtliche Betreuung” wichtig ist.
Qualifizierte rechtliche Betreuung eröffnet Chancen!
Der gesunde Mensch wird sein Leben nach seinen Vorstellungen und Wünschen, mehr oder weniger befriedigend, gestalten.

Der Mensch, der sich aufgrund einer psychischen Erkrankung, fortgeschrittenen Alters oder in subjektiv aussichtslos erscheinender Krisenzeit befindet, kann in der Regel nicht umfassend für sich selbst Sorge tragen. In seiner Not erlebt er existentielle Einschränkungen.

Das Betreuungsrecht bietet hier die Chance, Kompetenzen von Fachleuten in Anspruch nehmen zu können und defizitäre Bereiche auszugleichen. So erhält der Betroffene in einer Krisenzeit eine verlässliche und professionelle Unterstützung zur Seite gestellt.
 
BerufsbetreuerInnen sind Netzwerker
Sie kennen die Hilfesysteme regional und überregional, haben Kontakte zu den entsprechenden Schlüsselstellen.
Sie kennen und arbeiten zusammen mit Sozialdiensten, Ärzten, Ämtern, Institutionen und privaten Anbietern von Hilfsleistungen. So kann passgenau das Notwendige zum Wohle des Betroffenen aktiviert werden.

BetreuerInnen kennen die Gesetzgebung und werden sich nicht scheuen, das gute Recht auf Hilfe für den Betroffenen einzufordern, z.B. zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder ein “persönliches Budget”.
Wenn es um die Rechte ihrer Klienten geht, sind sie im positiven Sinne streitbare Menschen!
Und sofern es dem Wohle des Klienten dient, wird es ihr Bestreben sein, die Angehörigen eng mit einzubeziehen.

BerufsbetreuerInnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).
Das schafft Vertrauen, neuen Lebensmut und eine Perspektive.
Wie wird eine Betreuung eingerichtet
Mehrheitlich wird die Betreuungsbehörde nach Hinweisen von Dritten, z.B. Nachbarn, Angehörigen, Ärzten oder Sozialdiensten tätig: “Der Herr X geht nicht mehr auf die Straße. Er ist immer so traurig. Es ist keiner da, der nachschaut, ob er noch genug zu essen hat...” etc..

Ein Mitarbeiter wird Herrn X aufsuchen, gegebenenfalls einen Sozial- oder Bedarfsbericht erstellen und das Amtsgericht in Kenntnis setzen. Das Betreuungsgericht und ein medizinischer Gutachter hören Herrn X - in der Regel in seinem normalen privaten Umfeld - persönlich an. Erst dann wird, wenn der Bedarf festgestellt wird, eine Betreuung per Gerichtsbeschluss eingerichtet.

Es ist aber auch möglich, selbst auf seinen Hilfebedarf aufmerksam zu machen. Zwei meiner Klienten haben ihr gutes Recht auf Betreuung selbst eingefordert, und sind zum Gericht gegangen: “Ich komme nicht mehr klar, mir wächst alles über den Kopf, ich brauche Hilfe”. Diesen Weg zu gehen gelingt leider bisher noch den wenigsten der tatsächlich Hilfebedürftigen. Sie sind auf die Aufmerksamkeit ihrer Mitmenschen angewiesen.
BDB_QR
Regina Geller, Berufsbetreuerin,   Bahnhofstraße 14, 67308 Zellertal,   Tel: 06355 - 989413, Fax: 06355 - 989412,   Mail: buero@regina-geller.de
Registriert als berufliche Betereuerin gem. §§ 23ff BtOG.
Mitglied im Berufsverband der BerufsbetreuerInnen e.V. BdB, im Qualitätsregister des BdB und im Betreuungsgerichtstag   Impressum
BdB-Qualitätsregister
Das können Betreute von ihrem Betreuer/ ihrer Betreuerin erwarten
Professionelle Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Rechte und 
Ansprüche in den vom Gericht angeordneten Aufgabenbereichen
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Absicherung ihres Lebensunterhalts
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Eine die Autonomie wahrende Betreuungsführung
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Persönlicher Kontakt, nach Wunsch auch in der häuslichen Umgebung
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