Regina Geller
Sozialarbeiterin BA
Bahnhofstraße 14
67308 Zellertal
Büro für rechtliche Betreuung und
soziale Beratung
Qualifizierte Betreuungsführung für Menschen in komplexen Problemlagen gem. § 1814ff BGB
Verfahrenspflegschaften - Umgangspflegschaften - Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen
Tel: 06355 - 989413
Fax: 06355 - 989412
Mail: buero@regina-geller.de
Rechtliche Betreuung geht uns alle an!
Regina Geller, Berufsbetreuerin, Bahnhofstraße 14, 67308 Zellertal, Tel: 06355 - 989413, Fax: 06355 - 989412, Mail: buero@regina-geller.de
Registriert als berufliche Betereuerin gem. §§ 23ff BtOG.
Mitglied im Berufsverband der BerufsbetreuerInnen e.V. BdB, im Qualitätsregister des BdB und im Betreuungsgerichtstag Impressum
Ich nehme den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halte mich strikt an die Regeln und Gesetze zum Datenschutz. Auf dieser Website werden an keiner Stelle personenbezogene Daten erhoben. Sämtliche Kommunikation zwischen Ihnen und mir wird über persönliche Email-Accounts abgewickelt. In keinem Falle gebe ich Ihre persönlichen Daten an Dritte weiter. Ihre Daten werden bei mir sicher verwahrt entsprechend den Vorgaben der Gesetze. Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über Ihre Daten oder Löschung zu verlangen. Wenden Sie sich diesbezüglich an: Reinhard Geller, Bahnhofstraße 14, 67308 Zellertal, Telefon: 06355 989411, Mail: rgeller@die-tonaufnahme.de.
Eine ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Das neue Betreuungsrecht trat am 1. Januar 1992 in Kraft und löste das bis dahin geltende Vormundschafts - und Pflegschaftsrecht für Erwachsene ab.
1,3 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Betreuer oder eine Betreuerin an ihrer Seite, weil sie - kurzzeitig oder auch dauerhaft - nicht mehr selbständig ihr Leben gestalten können. Diese Zahl wird weiter wachsen.
Jede und jeder kann aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls auf qualifizierte Hilfe angewiesen sein. Dann hängt alles davon ab, dass eine Vertrauensperson zur Stelle ist, die Sorge trägt für die Dinge, die nicht mehr selbständig zu regeln sind.
Betreuungen werden größtenteils von Angehörigen oder ehrenamtlich tätigen Betreuern übernommern. Nur in besonders schwierigen Fällen werden vom Betreuungsgericht Berufsbetreuer bestellt.
Das neue Betreuungsrecht trat am 1. Januar 1992 in Kraft und löste das bis dahin geltende Vormundschafts - und Pflegschaftsrecht für Erwachsene ab.
1,3 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Betreuer oder eine Betreuerin an ihrer Seite, weil sie - kurzzeitig oder auch dauerhaft - nicht mehr selbständig ihr Leben gestalten können. Diese Zahl wird weiter wachsen.
Jede und jeder kann aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls auf qualifizierte Hilfe angewiesen sein. Dann hängt alles davon ab, dass eine Vertrauensperson zur Stelle ist, die Sorge trägt für die Dinge, die nicht mehr selbständig zu regeln sind.
Betreuungen werden größtenteils von Angehörigen oder ehrenamtlich tätigen Betreuern übernommern. Nur in besonders schwierigen Fällen werden vom Betreuungsgericht Berufsbetreuer bestellt.